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   VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564   

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https://dejure.org/2005,8546
VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564 (https://dejure.org/2005,8546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.2005 - 20 N 05.1564 (https://dejure.org/2005,8546)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 2005 - 20 N 05.1564 (https://dejure.org/2005,8546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nomos.de PDF, S. 35

    Satzungsmäßiges Verbot von Müllschleusen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot der Verwendung von Müllschleusen durch eine gemeindliche Hausmüllentsorgungssatzung; Berücksichtigung der Abfallvermeidung und Abfalltrennung bei Maßnahmen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft; Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit für Betreiber von ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Normenkontrolle; satzungsmäßiges Verbot von Müllschleusen; fehlende Antragsbefugnis; mittelbare Grundrechtsbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 319
  • EuZW 2006, 80
  • DVBl 2005, 1599 (Ls.)
  • DÖV 2006, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564
    Der ebenfalls grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 (BVerwGE 59, 87) ist ein Zusammenhang zwischen dem Verfahrensrecht und dem materiellen Recht derart zu entnehmen, dass ein Antragsrecht gegen eine Norm demjenigen und nur demjenigen zusteht, dessen Belange bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt der Norm als privates Interesse in der Abwägung berücksichtigt werden mussten.

    Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1997 erklärt im Besonderen solche privaten Belange für nicht abwägungsbeachtlich, die deshalb nicht schutzwürdig sind, weil sich ihr Träger vernünftigerweise darauf einstellen muss, dass "so etwas geschieht" (BVerwGE 59, 87/102 f.).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564
    Nach der grundlegenden, auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestützten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1985 zu mittelbaren bzw. faktischen Grundrechtsbeeinträchtigungen lösen solche Beeinträchtigungen nur "ausnahmsweise" ein Antragsrecht aus, wenn sie von staatlicher Seite "final und grundrechtsspezifisch" erfolgen (BVerwGE 71, 183/194).
  • BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 113.92

    Arzneimittelgesetz - Handlungsfreiheit - Grundrechtsverletzung - Arzneimittel

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564
    Dieser Gedanke wurde zwar zum Baurecht entwickelt, ist aber so grundlegend, dass er inzwischen mit Recht allgemein angewendet wird (etwa durch BVerwG vom 10.5.1993 DVBl 1994, 478/479).
  • VG Karlsruhe, 04.06.2006 - 11 K 1924/05

    Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung; Vor-Ort-Sortierung von

    Es ist nicht auszuschließen, dass die Klägerin als Adressantin der Untersagungsverfügung - und nicht nur mittelbar Betroffene (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 22.09.2005, DÖV 2006, 80) - in eigenen Rechten verletzt ist.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es der Beklagten verwehrt wäre, die von der Klägerin betriebene Vor-Ort-Sortierung der Abfälle in den Restabfallbehältern satzungsrechtlich zu unterbinden (zum nur eingeschränkt vergleichbaren satzungsrechtlichen Verbot von Müllschleusen siehe BayVGH, Urt. v. 22.09.2005, DÖV 2006, 80).

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 2 N 21.2595

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen technische Baubestimmungen,

    Solche Anträge wurden überwiegend als unzulässig beurteilt (etwa BayVGH, B.v. 29.4.1980 - 135 XIV 78 - BayVBl 1980, 537; BayVGH, B.v. 30.11.1995 - 8 N 95.3030 - BayVBl 1996, 180; Hess. VGH, B.v. 28.7.1988 - 11 N 873/85 - juris; BayVGH, B.v. 28.6.2005 - 20 CE 05.1142 - juris; BayVGH, U.v. 22.9.2005 - 20 N 05.1564 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - 1 K 562/16

    Abfallbeseitigung - Regelungsgegenstand der Abfallsatzung - Antragsbefugnis für

    Eine solche kann die Antragsbefugnis nur unter bestimmten Voraussetzungen eröffnen (VGH München, Urt. vom 22. September 2005 - 20 N 05.1564 -, juris Rn. 16 ff., 28, betrifft ein Verbot von Müllschleusensystemen).
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